Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die ASP ist eine hoch angesteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die Haus- und Wildschweine befällt. Für Menschen und andere Haustiere ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie gepökelten oder geräucherten Waren bis zu sechs Monate lang. Der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt für den Menschen selbst kein gesundheitliches Risiko.

© Jürgen Reich
Wildschweine zählen zu den typischen Waldbewohnern des Jasmunds.

Übertragungswege

Übertragen wird die Afrikanische Schweinepest entweder durch direkten Kontakt von Tier zu Tier oder auch indirekt durch Kontakt zu virusbehafteter Kleidung, Gerätschaften oder Schlacht-/Speiseabfällen. Wildschweine sind, genau wie Hausschweine, Allesfresser und nehmen gern Speisereste auf, wo immer sie diese finden.

Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

Das Nationalparkamt Vorpommern beteiligt sich aktiv an den Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Zum einen wird das Wildtiermanagement intensiviert und auf die Reduzierung des Schwarzwildes konzentriert, zum anderen ist das Nationalparkamt Prüfbehörde für Entschädigungszahlungen.

Das Nationalparkamt prüft Ihre Anträge auf Entschädigungsleistungen für Jagdbezirke, die vollständig oder zum größeren Teil im Nationalpark liegen. Entschädigungen können für erlegtes Schwarzwild und für den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei revierübergreifenden Ansitzdrückjagden gewährt werden.

Bitte geben Sie folgende Unterlagen ab:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
     
  • Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines
     
  • (geeigneter) Jagdbezirksnachweis (beim ersten Antrag)
     
  • Pürzel
     
  • für den Jagdhundeeinsatz eine Kopie der Brauchbarkeitsbestätigung.
     

Ihre Anträge werden vom Nationalparkamt an das zuständige Forstamt weitergeleitet. Das Forstamt veranlasst die Auszahlung der Entschädigung.

Termine zur Einreichung des Antrages sind nach Vereinbarung möglich.

Zur Abgabe der Anträge wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson:

Annahmestelle Jasmund

Termin nach Vereinbarung

Rico Markmann

Nationalparkamt Vorpommern

Außenstelle Nationalpark Jasmund

Stubbenkammerstraße 1

18546 Sassnitz

Telefon: 0172 3258494

E-Mail:  r.markmann@npa-vp.mvnet.de