Gesetze und Verordnungen zum Nationalpark Jasmund

Alles was Recht ist zum Schutz der Natur

Viele gesetzliche Regelungen wirken im Nationalpark, darunter die Nationalparkverordnung als wichtigstes Schutzinstrument. Aber auch auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene gibt es Abkommen, Gesetze und Richtlinien, die in die Arbeit der Nationalparkverwaltung einfließen.

Schild im Wald mit Naturschutz Eule auf gelbem Grund und Regeln mit Piktogrammen für den Nationalpark Jasmund © K. Bärwald
Regeln für den Nationalpark sind in einer Verordnung festgeschrieben.

Das Land MV regelt die Details

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Nationalpark Jasmund ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990. Das Landesnaturschutzgesetz  (LNatG M-V) in der Fassung vom 15. August 2002 regelt in § 75 Abs. 1 den Fortbestand dieser Verordnung. Der Nationalparkplan, Band 1: Leitbild und Ziele  beschreibt die praktische Umsetzung der in der Nationalparkverordnung vorgegebenen Nationalparkziele.

Detaillierte Regelungen für den Nationalpark enthalten die Nationalpark-Jagdverordnung und die Befahrensregelung.

Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze wie das Landeswassergesetz, das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, das Straßen- und Wegegesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die zu beachten sind.

Europäisches Recht für europäische Schutzgebiete

Da große Flächen des Nationalparks im Rahmen des NATURA 2000-Netzwerkes ebenfalls Europäische Schutzgebiete sind, gilt hier auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Weiteres dazu und zu bundesweiten Regelungen

 ist auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz aufgelistet.