Gesetze und Verordnungen zum Nationalpark Jasmund
Das Land MV regelt die Details
Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Nationalpark Jasmund ist die Nationalparkverordnung vom 12. September 1990. Das Landesnaturschutzgesetz (LNatG M-V) in der Fassung vom 15. August 2002 regelt in § 75 Abs. 1 den Fortbestand dieser Verordnung. Der Nationalparkplan, Band 1: Leitbild und Ziele beschreibt die praktische Umsetzung der in der Nationalparkverordnung vorgegebenen Nationalparkziele.
Detaillierte Regelungen für den Nationalpark enthalten die Nationalpark-Jagdverordnung und die Befahrensregelung.
Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze wie das Landeswassergesetz, das Landeswaldgesetz, das Landesjagdgesetz, das Straßen- und Wegegesetz sowie eine Reihe von Verordnungen und Erlassen, die zu beachten sind.
Europäisches Recht für europäische Schutzgebiete
Da große Flächen des Nationalparks im Rahmen des NATURA 2000-Netzwerkes ebenfalls Europäische Schutzgebiete sind, gilt hier auch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.
Weiteres dazu und zu bundesweiten Regelungen
ist auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz aufgelistet.