Rast machen und campen im Nationalpark

Die Nacht gehört allein den Tieren

Abends, wenn Eichhörnchen, Buntspecht und Waldameise ruhen, erwachen Fledermaus, Waldkauz und Co. Sie alle finden im Nationalpark Lebensräume und vor allem Ruhe, ganz frei von Störungen durch den Menschen. Das bedeutet, dass Nächtigen, sei es im Zelt, unter freiem Himmel, am Strand, im PKW, im Wohnmobil oder im Wohnwagen, hier nicht möglich ist. So schön und verlockend das Nächtigen in der Natur auch ist, hierfür gibt es Campingplätze rund um den Nationalpark.

 

Kein Raum für Lagerfeuer-Romantik und Müll

Offene Feuer, ob Grill, Zigarette oder Lagerfeuer, bergen immer Gefahren für das Schutzgebiet und umliegende Ortschaften und sind deshalb verboten. Die gute Nachricht: Die Natur bietet so viele phantastische Momente, die an zahlreichen Plätzen genossen werden können. Natürlich gilt auch hier: nichts reintragen - nichts rausnehmen.

Lagerfeuer © K. Bärwald
Ob Lagerfeuer oder Grill - offenes Feuer gehört nicht in den Nationalpark und ist dort verboten.
Ob Lagerfeuer oder Grill - offenes Feuer gehört nicht in den Nationalpark und ist dort verboten.
Camping © Ingolf Stodian
Übernachten in der Natur ist auf dem Campingplatz bei Hagen, am Rande des Nationalparks möglich. Das Nächtigen im ...
Übernachten in der Natur ist auf dem Campingplatz bei Hagen, am Rande des Nationalparks möglich. Das Nächtigen im Schutzgebiet ist verboten.

Gestrandet, was nun?

Wer im Nationalparkgebiet „strandet“, ohne eine feste Unterkunft gebucht zu haben, verzichtet auf Wildcampen oder -parken und nutzt einen nahe gelegenen, dafür ausgewiesenen Stellplatz oder einen Campingplatz.

Wohin mit dem Auto?

Um die Natur nicht übermäßig zu belasten und die hohen Besucherzahlen mit den vielen Fahrzeugen zu lenken, gelten folgende Regeln:

  • Es ist verboten, außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren. Alle Waldwege sind für KFZ gesperrt.
  • Das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb von ausgewiesenen Park- und Rastplätzen ist im Nationalpark verboten. KFZ jeder Art dürfen deshalb nicht an Feld- und Waldwegen oder an Straßenrändern abgestellt werden.

Verschiedene ausgewiesenen Parkplätze  im Nationalpark eigen sich als Ausgangspunkt für Wandertouren. Sie liegen in Ortsnähe oder in der Nähe von Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel. Von hier aus können die Lieblingsorte im Nationalpark problemlos erreicht werden. Ein Abstellen über Nacht ist nicht gestattet. Außerhalb des Nationalparks gilt die Beschilderung vor Ort.

Kein Spiel mit dem Feuer

Ausgedehnte Waldgebiete im Nationalpark sind durch unkontrollierte Brände besonders gefährdet. Bei vielen Tieren führt bereits der Geruch von Rauch zu Stress. Ein offenes Feuer würde gar zum Tod vieler Tiere und Pflanzen führen und könnte auf die umliegenden Ortschaften übergreifen.

Deshalb ist das Entzünden von Feuer verboten!

Die Waldbrandgefahr wird durch die Forstbehörden nach Einschätzung der aktuellen Wetterlage und des regionalen Risikopotenzials in Gefahrenstufen eingeteilt. Diese Waldbrandgefahrenstufen im Nationalpark reichen von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 4 (sehr hohe Gefahr) und dienen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Organisation von Vorsorgemaßnahmen durch die Behörden.

Hier geht es zu den aktuellen Waldbrandgefahrenstufen.