Umsetzung von Förderprojekten aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)


Umsetzung des Konzeptes Erlebnispfad „Wald“ und „Kreide“ im Nationalpark Jasmund


AZ: 203419000002

Um möglichst vielen Besuchern die Hintergründe und vor allem die dort sichtbaren Phänomene und Besonderheiten des Nationalparks Jasmund näherzubringen und darüber Interesse und Verständnis für das Schutzgebiet zu wecken, wurde entlang der Hauptwanderachsen (Großparklatz Hagen – Königsstuhl sowie Königsstuhl – Sassnitz entlang des Hochuferweges) ein attraktives, unaufdringliches und angepasstes Informationsangebot in Form zweier Erlebnispfade errichtet.

An insgesamt 13 Stationen werden auf interessante, spielerische Weise standortbezogene Hintergrundinformationen gegeben, die „im Vorbeigehen“ erfassbar sind und das Interesse auf den jeweiligen Lebensraum lenken.

Gesamtkosten: 100.423,22 € (davon 75.317,42 € EU-Mittel)

Erwerb von Besucherzählgeräten


AZ: 202022000007

Der gestiegene Nutzungsdruck in Natura-2000-Gebieten und Nationalparken bedingt zum Schutz und zur Verbesserung von Lebensräumen und Arten eine Regulierung der Besucherströme.

Dazu sind verlässliche und dauerhafte Erfassungen der Besucher (Anzahl, Stoßzeiten, Schwerpunkte, Richtungen, Fußgänger/Radfahrer) durchzuführen, um anschließend in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren Managementmaßnahmen ableiten und Erfolgskontrollen durchführen zu können.

Um der Aufgabe nachkommen zu können, wurden in den Nationalparken Vorpommersche Boddenlandschaft und Jasmund insgesamt 7 Besucherzählgeräte beschafft und verbaut.

Gesamtkosten: 32.704,77 € (davon 24.528,58 € EU-Mittel)

Bau einer Schrankenanlage an der Zufahrtsstraße zum Königsstuhl zur Besucher- und Verkehrslenkung im Nationalpark Jasmund (Zufahrt zum GGB DE 1447-302 „Jasmund“)


AZ: 203420000009

Seit Gründung des Nationalparks Jasmund wurde ein zunehmender Individualverkehr zum Königsstuhl festgestellt. Das Befahren von Straßen und Wegen sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der Fahrbahnen und Parkplätze ist entsprechend § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Nationalparkverordnung grundsätzlich verboten.

Hochrechnungen haben ergeben, dass jährlich ca. 10.000 Fahrzeuge trotz der umfassenden und ausreichenden Beschilderung die Zufahrtsstraße zum Königsstuhl befahren haben.

Für die Besucher- und Verkehrslenkung wurde die Schrankenanlage an der Zufahrtsstraße zum Königsstuhl errichtet.

Gesamtkosten: 234.590,87 € (davon 175.943,15 € EU-Mittel)